Kreisgericht Toggenburg
Er drückte sie mehrmals aufs Sofa und drang mit dem Finger in sie ein – doch der Richter spricht ihn von der sexuellen Nötigung frei

Ein Mann steht vor Gericht, weil er seine damalige Partnerin zwischen September 2020 und Februar 2021 mehrmals zu sexuellen Handlungen zwang. Ausserdem drohte er per SMS, ihre Familie «abzuschlachten». Für den Richter ist die sexuelle Nötigung jedoch nicht gegeben.

Alain Rutishauser Jetzt kommentieren
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Der Beschuldigte soll seine Ex-Partnerin fast wöchentlich während vier Monaten gegen das Sofa gedrückt haben und mit seinem Finger gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein.

Der Beschuldigte soll seine Ex-Partnerin fast wöchentlich während vier Monaten gegen das Sofa gedrückt haben und mit seinem Finger gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein.

Symbolbild: Grinvalds / iStockphoto

Hatte er getrunken, so hatte er Lust auf Sex. Seine damalige Partnerin nicht, dies teilte sie ihm auch mit. Dennoch habe sie der Beschuldigte laut Anklageschrift zwischen September 2020 und Februar 2021 fast wöchentlich zu sexuellen Handlungen genötigt.