Ein Mann steht vor Gericht, weil er seine damalige Partnerin zwischen September 2020 und Februar 2021 mehrmals zu sexuellen Handlungen zwang. Ausserdem drohte er per SMS, ihre Familie «abzuschlachten». Für den Richter ist die sexuelle Nötigung jedoch nicht gegeben.
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Hatte er getrunken, so hatte er Lust auf Sex. Seine damalige Partnerin nicht, dies teilte sie ihm auch mit. Dennoch habe sie der Beschuldigte laut Anklageschrift zwischen September 2020 und Februar 2021 fast wöchentlich zu sexuellen Handlungen genötigt.